Abgeltungssteuer 2009 Fragenkatalog
Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet?
Grundlegend beruht das Konzept der Abgeltungssteuer (einheitlicher Steuersatz 25%) auf einem Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) verpflichtet sind, einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten, d.h. der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und den Einbehalt der Kirchensteuer.
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer?
Unter die Regelungen der Abgeltungssteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäfte und auch Zertifikatserträge. Weiterhin erfasst die Abgeltungssteuer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten geltend machen?
Nein.
Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. für zusammen veranlagte Verheiratete in Höhe von 1.602 Euro reduziert werden. Damit werden Werbungskosten für Wertpapiertransaktionen und Depotgebühren zukünftig nicht mehr berücksichtigt.
Müssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitalerträge 25% Einkommensteuer zahlen?
Nein.
Steuerpflichtige, die auf Grund ihrer geringen Einkünfte einen persönlichen Steuersatz von unter 25% haben, können sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung zuviel gezahlte Steuern zurück erstatten lassen (Günstigerprüfung).
Wird ab 01.01.2009 das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden weiter bestehen?
Nein.
Bei natürlichen Personen wird bei den Einkünften des Privatvermögens das Halbeinkünfteverfahren zukünftig nicht mehr angewandt. Gleichzeitig entfällt die bisherige Freigrenze von 512 Euro bei privaten Veräußerungsgewinnen ("Spekulationsgewinne").
Wirkt sich die Abgeltungssteuer auch auf bereits abgeschlossene Fondssparpläne aus?
Ja.
Alle Einkünfte aus Investmentanteilen (Ausschüttung, Thesaurierung, Kursgewinne), die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch bei regelmäßiger Besparung.
Ausnahme: Riester-Fondssparpläne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
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