VVG Reform Änderungen

Ziele der VVG-Reform

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1908. Eine Modernisierung des Gesetzes war daher sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für die Kunden notwendig. Mit der Neugestaltung des VVG soll nun die Stellung des Versicherungsnehmers verbessert und die Position des Versicherers klar definiert werden.

Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsrechts

Das neue Versicherungsvertragsgesetz tritt am 01.01.2008 in Kraft. Es betrifft alle Sparten. Das neue VVG wird für alle ab dem 1.1.2008 geschlossenen Verträge gelten. Für Verträge, die bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurden, findet bis zum 31.12.2008 altes Recht Anwendung; danach gilt auch für diese Verträge das neue Recht. Die Neuregelung der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung gilt auch für Altverträge schon ab dem 1.1.2008. Die Neuregelung der Berechnung der Rückkaufswerte gilt nur für Neuverträge, die nach dem 1.1.2008 geschlossen.

 

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