Private Krankenversicherung Ehepartner

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein nicht berufstätiger Ehepartner kostenlos mitversichert. Das heißt es wird vom Einkommen des Berufstätigen ein von der Höhe des Einkommens abängiger Betrag eingezogen, der unabhängig von der Zahl der Familienangehörigen ist.

Das verhält sich in einer privaten Krankenversicherung anders. Ist eine Person selbstständig, oder in einer Einkommensklasse, in der er die Wahl für eine private Krankenversicherung hat, ist der Ehepartner nicht automatisch mitversichert. Das heißt, es muss für die private Krankenversicherung vom Ehepartner ein eigener Beitrag bezahlt werden. Der Ehepartner ohne eigenes Einkommen darf sich somit auch privat Krankenversichern. Der Beitrag wird dann vom Einkommen des Privat versicherten Partners berechnet.

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