Alterseinkünftegesetz AltEinkG und Steuern, Riester,Rürup und Kapitalanlage
Das neue Alterseinkünftegesetz ist am 01.01.2005 in Kraft getreten und dadurch wurde die Rentenbesteuerung neu aufgestellt. Die Gesetzgeber haben dadurch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit dem Urteil vom 06.03.2002 umgesetzt. Es wurde erkannt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Rentenpensionen verfassungswidrig war. Weiterhin wurde der Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine neue Regelung bis zum 01.01.2005 zu finden. Dadurch entstand auch das heutige 3 Schichten Modell. Diese setzt sich zusammen aus der “Rürup” Rente, der Riester Rente und weiteren Kapitalanlagen (Riester Fonds). Weiterhin fördert der Staat zum Beispiel bei der Riester Rente die Bundesbürger mit Zulagen zum Riester Vertrag und steuerlichen Vorteilen (Riester Steuern) . Auch können nun Selbständige diesen Vertrag führen. Mit einem Riester Vergleich liegt man da immer richtig.
Rürup Rente (1.Schicht)
Dabei ist zu beachten, dass diese Rente voll steuerpflichtig ist. Dieser Betrag hängt vom Rentenbeginn ab. Ab dem Jahr 2005 beginnt die stufenweise Erhöhung für jeden Jahrgang und beginnt bei 50 Prozent. Im Jahr 2020 beträgt die Steigerung jeweils 2 Prozent und mündet in den 80 Prozent. Im Jahre 2040 werden dann die vollen 100 Prozent erreicht und die Rente ist dann voll steuerpflichtig. Ähnlich bezieht es sich auch auf Berufsunfähigkeitsrenten
Riester Rente (2.Schicht)
Bei der Riester Rente genießen Sie nicht nur steuerliche Zulagen, sondern können auch zum Ablauf des Vertrages 30 % sofort entnehmen und selbständig verwenden. Das restliche Kapital wird dann zu Verrentung vorgesehen und als monatliche Rente ausgezahlt. Sie ist in diesem Fall auch voll steuerpflichtig. Beachten sollte man, wenn man dieses Kapital schädlich verwendet, dass man die Zulagen nun auch wieder zurückzahlen muss.
Kapitalanlage (3.Schicht)
Bei der Kapitalanlage genießen Sie folgenden Vorteil, dass die Leistungen Ertragsanteil besteuert werden. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Sie zum 65. Lebensjahr in Rente gehen, dass Sie nun 18 % von der vorliegenden Summe steuerpflichtiges Einkommen sind. Dadurch verringert sich der Steueranteil natürlich erheblich.
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