Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt.
Sie bietet gegen Zahlung von Beiträgen Versicherungsleistungen und übernimmt das Versorgungsrisiko. Somit handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt.
Die Pensionskasse bietet Rentenversicherungen mit hohen staatlichen Fördermöglichkeiten. Bis zu 4.344 € können jährlich staatlich gefördert in eine Pensionskasse eingezahlt werden:
- Beiträge in eine Pensionskasse sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (2.544 € in 2008) unbefristet steuer- und sozialabgabenfrei – egal, ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert werden oder vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
- Sind die 4% der BBG ausgeschöpft, können für Neuzusagen ab dem 01.01.2005 zusätzlich Beiträge bis zu 1.800 € steuerfrei investiert werden, sofern nicht im gleichen Kalenderjahr Beiträge im Rahmen der bAV nach § 40 b EStG lohnsteuerpauschaliert werden.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge an eine Pensionskasse Betriebsausgaben. Das Deckungskapital muss nicht aktiviert werden.
Der Arbeitnehmer muss die Leistungen aus der Pensionskasse nachgelagert versteuern (nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG [sonstige Einkünfte]), da die Beiträge aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden.
Beachte: Die Verwendung vermögenswirksamer Leistungen kann auch bei keiner oder nur geringen Eigenbeteiligung zu einer stattlichen Altersvorsorge führen.
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