Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen einräumt.

Sie bietet gegen Zahlung von Beiträgen Versicherungsleistungen und übernimmt das Versorgungsrisiko. Somit handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt.

Die Pensionskasse bietet Rentenversicherungen mit hohen staatlichen Fördermöglichkeiten. Bis zu 4.344 € können jährlich staatlich gefördert in eine Pensionskasse eingezahlt werden:

Für den Arbeitgeber sind die Beiträge an eine Pensionskasse Betriebsausgaben. Das Deckungskapital muss nicht aktiviert werden.

Der Arbeitnehmer muss die Leistungen aus der Pensionskasse nachgelagert versteuern (nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG [sonstige Einkünfte]), da die Beiträge aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden.

Beachte: Die Verwendung vermögenswirksamer Leistungen kann auch bei keiner oder nur geringen Eigenbeteiligung zu einer stattlichen Altersvorsorge führen.
 

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  • Eigenbeteiligung Pensionskasse Versteuerung
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Comments

[...] es sich um Staatsfunk handelt (eine sechsmonatige Sperre der > > staatlichen Unterstützung). > > > Hm, wie “Staatsfunk” [...]

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