Riester-Förderung mit betrieblicher Altersversorgung BAV
Grundsatz der Riester-Förderung
Die Riesterförderung gewährt seit dem 01. Januar 2002 in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten Zulagen oder einen Sonderausgabenabzug auf Altersvorsorge-Beiträge. Nach der Zahlung der Beiträge eines Riester-Produktes kann der Versicherungsnehmer am Anfang des Folgejahres bei der im Haus der BFA angesiedelten “Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen” (ZfA) die entsprechenden Zulagen beantragen.
Geförderte Produkte
Gefördert werden die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierten Produkte der privaten Vorsorge, die Förderung kann jedoch auch in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds erfolgen.
Inanspruchnahme der Förderung
Zur Inanspruchnahme der Förderung bedarf es einer vom jeweiligen Anbieter versandten Bescheinigung über die gezahlten Beiträge und eines Zulagenantrages. Hierauf sind Vorjahreseinkommen und ggf. Angaben zu zulagenberechtigten Kindern zu ergänzen und an den Anbieter zurückzusenden. Der Anbieter übermittelt den erfassten Zulagenantrag elektronisch an die ZfA, welche die Zulagen festsetzt und dann den jeweiligen Anbieter überweist. Hier soll umgehend eine Gutschrift auf dem Altersvorsorgevertrag erfolgen.
Zusätzlich kann der Förderberechtigte im Rahmen seine Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung durchführen lassen, in dem er der Erklärung die Anlage AV beifügt. Wenn die Steuerersparnis größer ist als die Zulage, wird die Differenz über die Einkommensteuer-Erklärung erstattet.
Das Verfahren ist insgesamt sehr aufwendig, es sind einige bürokratische Schritte zur Erlangung der Zulagen erforderlich. Auch eine nachträgliche Korrektur der Zahlung durch die ZfA im Rahmen des laufenden Abgleichs mit den Finanzämtern ist nicht auszuschließen.
Alternative: Riester-Förderung privat anbieten!
Auch wenn es selbstverständlich möglich ist, die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung abzubilden, empfehlen wir aufgrund der Verwaltungsintensität die Riester-Förderung dort nicht zu integrieren. Vielmehr empfehlen wir den Abschluß eines Kollektivrahmenvertrages durch das Unternehmen, welcher Mitarbeitern die private Durchführung der Riester-Förderung zu Vorzugskonditionen ermöglicht.
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