betriebliche Altersversorgung-Pensionskasse

Eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung besteht darin, eine Pensionskasse zu wählen. In diesem Fall tritt der Arbeitgeber nicht als Träger der betrieblichen Altersversorgung auf sondern bestimmt eine selbstständige Versorgungseinrichtung oder kann deren beitreten. Oftmals gründen Versicherungsunternehmen solch eine Pensionskasse und bieten den Unternehmern und den Arbeitnehmern an, dieser Pensionskasse beizutreten. Im Falle des Versorgungsfalles kann dadurch nun die Betriebsrente gezahlt werden. Der Arbeitnehmer erwirbt auch hier einen Rechtsanspruch , jedoch in diesem Falle gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Diese externe Versorgungseinrichtung ist unabhängig von den betrieblichen Verlauf des Unternehmens und der Anspruch gilt darüber auch hinaus. Die Zusagen der Rente werden dadurch gesichert. Die Unternehmen der Pensionskasse unterliegen der Bafin – Bundesanstalt für Finanz Dienstleistungs Aufsicht. Die Versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und die Arbeitgeber sind’s dann Mitglieder des Vereins.

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