Bezugsrecht der Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung interessiert man sich oft für das Bezugsrecht. Das widerrufliche Bezugsrecht kann der Arbeitgeber jederzeit einseitig verändern oder die Rechte des Vertrages abtreten oder befänden. Jedoch wird das Bezugsrecht unwiderruflich eingeräumt, hat der Arbeitsnehmer im Versorgungsfall eine Versicherungsleistung, auf die er rechnen kann. Die die wirtschaftliche Nutzung des Arbeitgebers ist nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers jeweils möglich. Damit die Direktversicherung nicht in das Betriebsvermögen Zufall, sollte das Bezugsrecht auf den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ausgerichtet sein. Gängige Praxis ist es, ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu vereinbaren. Außer jedoch beim vorzeitigen Ausscheiden oder dem erreichen der Unverfallbarkeit. Eine weitere Möglichkeit besteht das Bezugsrecht mit Vorbehalt zu installieren. Im Falle der Entgeltumwandlung besteht jedoch ein unwiderrufliches Bezugsrecht ab Vertragsbeginn, sprich eine sofortige Unverfallbarkeit.

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