die Unterstützungskasse als Teil der betrieblichen Altersversorgung
Eine Unterstützungskasse kann auch als betriebliche Altersversorgung gewählt werden. Dabei sind Unterstützungskasse in als rechtsfähige Einrichtungen Sprich Versorgungseinrichtungen zu sehen. Oftmals sind sie ein eingetragener Verein. Träger dieser Unterstützungskasse können mehrere oder einzelne Unternehmen sein. Sie unterliegen jedoch keine Versicherungsaufsicht und Räumen keinen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung ein. Diese Kassen finanzieren sich aus dem Trägerunternehmen und deren Zuwendungen. Auch die Anlagevermögen der Gelder dienen zur Finanzierung der Unterstützungskasse. Diese Art der betrieblichen Altersversorgung wird jedoch in heutigen Zeit immer weniger verwendet.
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