Direktversicherung, Abtretung, Beleihung

Bei der Direktversicherung kommt es ab und zu mal vor, dass dieser Vertrag abgetreten werden möchte oder eine Beleihung stattfinden soll. Der Arbeitgeber kann diese Ansprüche möglich machen und bis zur Höhe des Rückkaufheftes beleihen lassen. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrechts, mit und ohne Vorbehalt, benötigt es die Zustimmung des Begünstigten. Drei Monate vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers muss diese Abtretung wieder rückgängig gemacht werden. Ein Arbeitnehmer hingegen als nicht die Möglichkeit, diese Ansprüche abzutreten oder beleihen zu lassen. Das gilt auch wenn er ein Unwiderruflichesbezugsrecht hat. Darum kann die Direktversicherung nicht als Tilgungsaussetzung für ein Bankdarlehen eingesetzt werden. Die Gestaltungsrechte der Direktversicherung sind bis zur Vollendung seines 59. Lebensjahres eingeschränkt.

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