Direktversicherung als großer Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung
Die Direktversicherung als Teil der betrieblichen Altersversorgung bietet heutzutage die meist gewählte Art der BAV. Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei wird die betriebliche Altersversorgung im Zuge einer Direktversicherung umgesetzt. Der Arbeitgeber schließt dabei eine Art Lebensversicherung ab auf das Leben des Arbeitnehmers. Die versicherte Person ist in diesem Fall der Arbeitnehmer. Auch die Todesfallleistung kann dadurch abgesichert werden. Das bedeutet, dass ein externes Unternehmen alle Risiken der betrieblichen Altersversorgung übernimmt und den Unternehmen ermöglicht, seinem Arbeitnehmer eine besondere Zuwendung zuzuführen. Diese Zuwendung wird auch gewährleistet, wenn das Unternehmen in Insolvenz gehen sollte. Der Versorgungsträger, meist eine Versicherung ermöglicht diese Art der Direktversicherung und ist auch durch gesetzliche Auflagen und Vereine abgesichert.
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