Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Neben der echten klassischen Direktversicherung ermöglicht das neue Gesetz für die betriebliche Altersversorgung auch die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung. Diese Variante hat im wesentlichen folgende Vorteile. Der Arbeitgeber wird jedem Versicherungsnehmer genannt und führt die Versicherungsbeiträge ab. Der Arbeitnehmer jedoch leistet im Rahmen der Entgeltumwandlung durch den Verzicht eines Teils seines Gehaltes dazu bei, die Beiträge abzuführen. Diese Beiträge werden monatlich abgeführt. Bei der Direktversicherung können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei gespart werden. Zusätzlich dazu können nach dem 31.12.2004 und über den Höchstbetrag von 4 % der BBG hinaus, Festbeträge in Höhe von 1800 € gespart werden. Dieser wird jedoch nur gewährt, wenn kein Vertrag besteht, wenn eine pauschal Besteuerung mit 20 % bereits besteht. Das bedeutet, dass sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, weit über 5000 € im Jahr nun steuerfrei in eine kapitalgedeckte Altersversorgung stecken können. Dazu dient die Direktversicherung oder der Pensionsfonds oder die Pensionskasse. Die Versionsbeiträge sind nur dann steuerfrei, wenn die Zusage der Versorgung bei der Auszahlung der Rente eine Lebens lange Rente beinhaltet. Kapitalausschüttungen werde nicht steuerlich begünstigt.
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