Durchführungsweg BAV Direktzusage/Pensionszusagen
Bei der Durchführungsart der betrieblichen Altersversorgung kann der Arbeitgeber zwischen fünf verschiedenen Durchführungsarten bestimmen. Die Direktzusage-Pensionszusage wird eine konkrete Versorgungszusage beschrieben. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dabei natürlich gegenüber dem Arbeitnehmer eine Betriebsrente zu zahlen, bei Eintritt des Versorgungsfalles. Der Arbeitnehmer wird dadurch einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Unternehmen, dass das Unternehmen aus dem jeweiligen Betriebsvermögen ermöglicht. Der Arbeitgeber hat dadurch eine freie Wirklichkeit, diese Gelder zur Verfügung zu stellen. Es wird im Betriebsrentengesetz nicht formuliert, wie diese Gelder investiert werden sollen. Diese Zusagen oder Ansprüche werden durch einen Pensionssicherungsverein abgesichert.
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