Haftpflichtversicherung – unbedacht schnell in Not
Schnell kann es passieren, durch eine unbedachte Handlung kommt man schnell in die Verlegenheit, seine Nachbarn oder eine andere Person geschädigt zu haben. Aber auch im eigenen Haus kann was passieren. Gerade Alltagssituationen, in denen Unachtsamkeit weiteren Schaden anrichten, bilden schnell eine Finanzlücke. Im Gesetzbuch steht es deutlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben anderer gefährdet oder widerrechtlich verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Dieses ist nachzulesen im BGB Paragraph 823. Damit diese Schicksalsschläge keinen finanziellen Ruin bedeuten, gibt es eine private Haftpflichtversicherung. Dieses schützt vor hohen Ansprüchen durch die Verletzung von Menschen, durch Schäden von Feuer oder Wasser. Solch eine Versicherung hat auch den Vorteil, vor Schadensersatzansprüchen sich zu wehren. In einigen Fällen kommt jedoch dieser Pflichtversicherung nicht für Schäden auf. Diese sind zum Beispiel aufgrund von beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, vorsätzliche Schäden, Ansprüche von Lebenspartnerin, die in den gleichen Haushalt wohnen, Halter von Pferden und Hunden, darf gibt es eine Extrahaftpflichtversicherung oder die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Besondere Aufmerksamkeit gibt es bei Windsurfern oder zum Beispiel bei motorgetriebenen Modellflugzeugen.
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