Mindest Eigen Betrag bei der Riester-Rente

Wer in den Genuss der vollen Riesterzulage kommen möchte und anspruchsberechtigt ist, muss einen so genannten Mindestbeitrag in seinen eigenen Vorsorgebeitrag einzahlen. Der Mindestbeitrag bezieht sich immer auf das jeweilige Einkommen des letzten Jahres. Es gelten die Maximalgrenzen. Diese sind die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Mindestbeitrag beträgt seit dem Jahre 2008 4 % des Bruttojahreslohnes, abzüglich der gezahlten Zulagen. Der Höchstbetrag beträgt in diesem Falle 2100 € im Jahr, der gezahlt werden muss. Der Mindest Eigenbeitrag wird auch als Sockelbeitrag bezeichnet. Dieser darf nicht unterschritten werden. Der Sockelbeitrag liegt einheitlich ab dem Jahr 2005 bei 60 €. Der Sockelbeitrag muss jedoch von dem direkt vor der Berechtigten gezahlt werden. Beim abgeleiteten Anspruch muss dieser Sockelbeitrag nicht gezahlt werden. Jedoch sollte man auch hier beachten, um die Zulagen zu erhalten müssen auch in diesem Vertrag Mindest Summen eingezahlt werden.

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