steuerfreier Beiträge der Direktversicherung
Es gibt Möglichkeiten die Beiträge der Direktversicherung nach Paragraph drei Nummer 63 Einkommensteuergesetz bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei einzuzahlen, wobei es Unterschiede in West und Ost gibt. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung im Osten und im Westen unseres Landes sind unterschiedlich. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, 1800 € jährlich im Rahmen der Direktversicherung zu sparen. Diese Sonderleistungen ergibt eine Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer in Summe über 4000 € im Jahr steuerlich begünstigt in seine betriebliche Altersversorgung stecken kann. Vor allem profitieren Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und auch geringfügig Beschäftigte oder Angestellte eines zuständigen Versorgungswerkes. Das sind zum Beispiel Rechtsanwälte. Grundvoraussetzung für diese steuerliche Nutzung ist ein Vertrag, der grundsätzlich eine lebenslange Rente vorsieht und maximal Kapitalzahlungen als Teil Zahlungen möglich macht. Erträge die ausschließlich der Kapitalzahlung dienen, werden nicht mehr steuerlich begünstigt.
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