Umfang einer Insolvenzsicherung

Der Umfang der Insolvenzsicherung begründet sich auf laufende Versorgungsleistungen an heutige Rentner oder an unverfallbare Anwartschaften von Betriebsrenten. Um diese zu sichern, tritt diese Insolvenzsicherung in Kraft. Im Rahmen dieser Absicherung sind folgende Durchführung abgesichert: die Direktzusage, die Unterstützungskasse, der Pensionsfonds und die Direktversicherung. Sofern der jeweilige Arbeitnehmer nicht mehr das Bezugsrecht hat, weil er dieses widerrufen, verpfändet oder abgetreten hat. In diesem Falle, dass ein berechtigter Anspruch besteht, müssen die vorhergesehenen Leistungen erbracht werden. Das Bezugsrecht der Direktversicherung muss zu Gunsten des Arbeitnehmers bestehen. Ein möglicher Anspruch ist in der Summe begrenzt.

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